Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für den Geschäftsbereich
der RLM Rolfland Marotta GmbH (nachfolgend «RLM») und regeln das Rechtsverhältnis und die Geschäftsbeziehungen zwischen RLM und
ihrer Kundschaft (nachfolgend «Kunde»).
EU-ERGÄNZUNG:
Diese AGB gelten gegenüber Kunden mit Wohnsitz oder Sitz in einem EU-Mitgliedstaat nur insoweit, als sie nicht zwingenden EU-Verbraucherschutzvorschriften
widersprechen.
Vorrang haben stets zwingende EU-Regelungen, insbesondere die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), die DSGVO, die E-Commerce-
Richtlinie (2000/31/EG) und die Geoblocking-Verordnung (2018/302).
1.1 Von diesen AGB abweichende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Kunden entfalten nur dann ihre Wirksamkeit, wenn
sie von RLM schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Diese AGBs gelten, anderweitige schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, für alle von RLM erbrachten Angebote, Lieferungen sowie Aufträge und
Leistungen, in jedwelcher graphischen Ausführung sowie für den Online Shop von RLM.
1.3 Diese AGBs gelten als vereinbart und entfalten ihre bindende Wirkung mit Entgegennahme der Offerte von RLM respektive mit der Entgegennahme
bzw. Lieferung der Leistung durch den Kunden.
1.4 Diese AGBs geltend für die gesamte Dauer einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen RLM und dem Kunden, folglich auch für zukünftig neue
Angebote, Lieferungen, Aufträge sowie Leistungen durch RLM an den Kunden.
2 Leistungen von RLM und damit für RLM und Kunden zusammenhängende Rechte & Pflichten
2.1 Die Gestaltung fotographischer Erzeugnisse von RLM liegt im ausschliesslichen Ermessen von RLM. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder einer Bestätigung per Mail.
2.2 RLM ist für die Zurverfügungstellung sämtlicher für die ordentliche Auftragsausführung benötigten Gerätschaften, Materialien und Infrastruktur zuständig
und verantwortlich.
2.3 RLM ist berechtigt, nach eigenem Gutdünken für die Ausführung der zu erbringenden Leistungen Dritte (Hilfspersonen) nach eigener Wahl beizuziehen.
2.4 Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den RLM gelieferten Erzeugnissen um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz
über das Urheberrecht) handelt.
2.5 Digital hergestellte Erzeugnisse (sog. RAW-Dateien) verbleiben im ausschliesslichen Eigentum von RLM. Das Dateimaterial wird dem Kunden
grundsätzlich im Jpeg-Format ausgehändigt.
2.6 An überlassenem Bildmaterial hat der Kunde kein Retentionsrecht.
2.7 Nutzen und Gefahr der Arbeitserzeugnisse gehen mit deren Übertragung auf den Kunden über.
Im Falle eines Verlusts oder der Zerstörung der Erzeugnisse, stellt RLM auf Ersuchen des Kunden die beantragten Werkerzeugnisse gegen eine
aufwandabhängige Gebühr erneut zu.
2.8 Der Kunde hat die Erzeugnisse, welche ihm durch RLM zugestellt werden, umgehend zu prüfen. Allfällige Mängel sind RLM unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach deren Erhalt mitzuteilen. Andernfalls gilt das Erzeugnis als genehmigt.
2.9 Eine spätere Mängelrüge durch den Kunden ist ausgeschlossen. RLM prüft Zusatz- oder Änderungswünsche und stellt ggf. eine Ergänzungsofferte.
2.10 RLM prüft die Realisierbarkeit von massgeblichen Zusatz- oder Änderungswünschen seitens des Kunden innert angemessener Frist nach deren
Erhalt und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer
Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit.
Der Kunde verpflichtet sich, die Änderungs- oder Ergänzungsofferte innerhalb der darin genannten Frist, andernfalls innerhalb von 5 Werktagen
nach deren Erhalt zu prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Vertragsbestandteil.
Nimmt der Kunde das Änderungs- oder Ergänzungsangebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
Die Vergütung von Änderungen oder Ergänzungen, für welche keine zusätzliche Offerte erstellt worden ist, erfolgt nach Aufwand sowie in Anwendung
der aktuell gültigen Stundenansätze von RLM. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aus Änderungs- oder Ergänzungswünschen resultierende
Mehrkosten zu übernehmen.
2.11 Wünscht der Kunde Dritte in das Bildmaterial einzubeziehen, so obliegt die Pflicht zur Einholung der Zustimmung der zu fotografierenden Personen
(Model Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung der Erzeugnisse ausschliesslich beim
Kunden.
2.12 RLM ist berechtigt, Kunden Dritten gegenüber als Referenz anzugeben und wählt die für RLM dazu benötigte Form (schriftlich oder elektronisch)
aus.
2.13 Auch steht RLM das Recht zu, kundenbezogene Erzeugnisse zum Zwecke der Eigenwerbung, Internetauftritte und für die Teilnahme an Wettbewerben
sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen.
Einer hiefür gesonderten Einverständniserklärung des Kunden bedarf es nicht.
RLM ist berechtigt, auf für den Kunden angefertigte Erzeugnisse ihre Firma oder ihren Namen, ihre Logos, Marken und sonstige Zeichen anzubringen,
ohne dem Kunden hiefür eine Entschädigung entrichten zu müssen.
2.14 Schliesst die Vereinbarung mit dem Kunden die Nutzung der Erzeugnisse zur Eigenwerbung von RLM explizit aus, so ist RLM berechtigt, dem
Kunden eine Aufgebühr von maximal 10% des Gesamtbetrages des Auftrages in Rechnung zu stellen.
2.15 RLM sowie der Kunde sind verpflichtet, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit für die Auftragserfüllung zur Verfügung zu stehen.
Allfällige Terminabsagen- oder Verschiebungen sind der Gegenpartei umgehend, spätestens jedoch 2 Tage vor dem Termin bekanntzugeben.
Im Falle von Spezialanlässen ist RLM befugt, dem Kunden separate Stornierungsregeln verpflichtend bekanntzugeben. Die Zustimmung des Kunden
hiefür ist nicht notwendig.
2.16 Veränderungen am Erzeugnis durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage der Herstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten
Werks oder eine sonstige Bearbeitung oder Veränderung daran sind nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch RLM zulässig.
2.17 Ein Konkurrenzausschluss (insbes. das Verbot der Beratung von Kunden, welche Produkte oder Dienstleistungen bestehender Kunden konkurrenzieren)
gilt nur, wenn ein solcher schriftlich vereinbart wurde.
EU-ERGÄNZUNG:
2.18 Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU gelten zusätzlich zwingende EU-Gewährleistungsrechte. Die gesetzlichen EU-Gewährleistungsfristen
(mindestens 2 Jahre) bleiben unberührt.
2.19 Die in Ziff. 2.8–2.9 geregelte Mängelrügefrist von fünf Werktagen findet gegenüber EU-Verbrauchern keine Anwendung; es gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsfristen und -mechanismen nach EU-Recht.
2.20 Ziff. 2.13 (Recht zur Eigenwerbung) findet gegenüber EU-Verbrauchern nur nach ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung (Opt-In) gemäss
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Anwendung. Eine schlichte Inanspruchnahme der Leistung gilt nicht als Einwilligung.
3 Nutzungsrechte
3.1 Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und Erhalt des Erzeugnisses, erwirbt der Kunde von RLM daran ein zeitlich unbefristetes
Nutzungsrecht zu dessen ausschliesslicher privater Nutzung.
Darin inbegriffen sind die Nutzung der Erzeugnisse auf der kundeneigenen Webseite sowie das allfällige Ändern von Inhalten im Umfange der dafür
erhaltenen Berichtigungen von RLM.
Vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, ist diesem eine Weiterlizenzierung oder der Verkauf oder die
sonstige Weitergabe der Erzeugnisse an Dritte nicht gestattet.
Die Lizenz berechtigt den Kunden überdies nicht zur gewerblichen Nutzung des Erzeugnisses. Abweichungen davon bedürfen einer vorgängig
schriftlichen Vereinbarung zwischen RLM und dem Kunden.
3.2 Im Falle einer vereinbarungswidrigen Nutzung der dem Kunden gewährten Lizenz, ist dieser verpflichtet, RLM eine Nutzungslizenz maximal in Höhe
des doppelten Honorars, mindestens jedoch 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen
und -archive) zu entrichten.
3.3 Bei Verwendung der im Auftrag des Kunden geschaffene Erzeugnisse durch RLM selbst, ist RLM verpflichtet besorgt zu sein, dass diese Nutzung
keine allfälligen Rechte Dritter verletzt.
3.4 Allfällige Exklusivrechte sowie Sperrfristen zu Gunsten des Kunden bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen RLM und dem
Kunden.
3.5 Verwendet der Kunde das Erzeugnis für nicht ausschliesslich private Zwecke oder veröffentlicht er das Erzeugnis im Internet, so ist er verpflichtet,
RLM als Urheber des Erzeugnisses klar und eindeutig zu benennen («RLM Rolfland Marotta GmbH»).
Verstösst der Kunde gegen diese Pflicht, so kann RLM ihn zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von maximal der fünffachen Auftragssumme anhalten.
Die Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes durch RLM bleibt vorbehalten.
EU-ERGÄNZUNG:
3.6 Die in Abschnitt 3 gelten gegenüber Verbrauchern in EU-Mitgliedstaaten nur, sofern sie angemessen im Sinne von Art. 3 und 6 der EURichtlinie
über missbräuchliche Klauseln (93/13/EWG) sind. Eine übermässige Benachteiligung ist unzulässig.
4 Haftung
4.1 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach (einschliesslich den in Ziff. 2.13 genannten Fällen), haftet er auf Ersatz der angefallenen
Kosten sowie allfällig drittseitig auftragsbezogenen entstandenen Kosten.
4.2 Überdies ist RLM berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung in Höhe von maximal 35% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
4.3 Im Falle einer kurzfristigen Terminverschiebung oder im Falle eines durch den Kunden zu verantwortenden Projektabbruchs innerhalb von 24 Stunden,
ist RLM berechtigt, dem Kunden, nebst allfällig bereits angefallenen Kosten, den aufgelaufenen Aufwand unter Anwendung der aktuelle gültigen
Stundenansätze von RLM sowie einer Stornierungsgebühr von maximal 35% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
4.4 Die Haftung von RLM ist auf vorsätzliche sowie grobfahrlässig verursachte Schäden beschränkt.
RLM übernimmt keinerlei Haftung für Dritten zugefügte Produkt-, Personen- und Körperschäden, welche aus Verletzung einer für das Vertragsverhältnis
wesentlichen Hauptbestandteilen herrühren, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen.
RLM übernimmt auch keinerlei Haftung für allfällig allergische Reaktionen des Kunden oder Dritten, die während oder nach der Dienstleistung durch
die für die gehörige Auftragserfüllung verwendeten Produkte (bspw. Make-up; Kleidung) auftreten. Kunde und allfällige Dritte haben vor Ausführung
der Dienstleistung allfällige Allergien und dergleichen RLM zu melden.
4.5 Die Haftung von Schäden, welche von Hilfspersonen verursacht wurden, die RLM im eigenen Interesse zur Auftragsausführung beigezogen hat,
wird wegbedungen (Art. 101 OR).
4.6 Soweit RLM notwendige oder zweckmässige Fremdleistungen im Interesse und im Einverständnis des Kunden an Dritte in Auftrag gegeben hat, ist
RLM von jedwelcher Haftung über die sorgfältige Instruktion dieser Dritten hinausgehenden Haftung befreit.
4.7 Der Kunde kann keine über den Auftragswert hinausgehenden direkten oder indirekten Schäden aus Mängeln (Schadenersatzansprüche) gegenüber
RLM geltend machen. RLM haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, mittelbaren Schaden und entgangenem Gewinn.
4.8 RLM haftet überdies nicht für Schäden infolge von Leistungsausfällen sowie Lieferverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von RLM, deren
gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt).
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte, Hackerangriffe, Stromausfälle,
behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
4.9 Im Falle von Ansprüchen gegen RLM im Zusammenhang mit der Verletzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Kunden, insbesondere
bei Ansprüchen von Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen, ist der Kunde im Streitfall verpflichtet, RLM vollumfänglich freizustellen,
schadlos zu halten, Schadenersatzforderungen und Prozesskosten vollständig zu tragen sowie bestmöglich im gewünschten Umfang bei der Abwehr
solcher Ansprüche zu unterstützen.
4.10 RLM übernimmt für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit des Inhalts der von RLM geschaffenen
Erzeugnisse keine Haftung.
Ebenso wenig haftet RLM für die Korrektheit von Text, Bild und sonstigen Inhalten, wenn Arbeiten vom Kunden genehmigt wurden oder eine Vorlage
dem Kunden zumindest zur Kontrolle angeboten wurde.
4.11 Der Kunde willigt ein, das Erzeugnis nicht sinnentstellend zu verwenden. Überdies trägt er die Verantwortung für eine korrekte Betextung des
Erzeugnisses.
EU-ERGÄNZUNG:
4.12 Die Haftungsbeschränkungen unter Ziff. 4.4–4.8 gelten gegenüber EU-Verbrauchern nicht in Fällen von:
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln im
Sinne der EU-Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG).
4.13 Die vollständige Wegbedingung indirekter Schäden ist gegenüber EU-Verbrauchern nur eingeschränkt zulässig; zwingende europäische
Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
4.14 Die in Ziff. 4.9 geregelte Freistellungspflicht bezüglich Datenschutzverletzungen ist gegenüber EU-Verbrauchern nur zulässig, sofern
diese nachweislich durch Handlungen des Kunden und nicht durch Verarbeitungen durch RLM oder deren Auftragsverarbeiter verursacht
wurden.
5 Honorar
5.1 RLM kann die vereinbarten Konditionen eines Auftrages durch den Kunden in einer Auftragsbestätigung festhalten und diese ihm vor Auftragsausführung
zustellen oder persönlich übergeben.
5.2 Das vereinbarte Honorar ist RLM innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zu bezahlen.
5.3 Das Erzeugnis wird dem Kunden erst nach vollständigem Erhalt der Zahlung ausgeliefert.
5.4 Ausdrücklich nicht im Honorar enthalten sind insbesondere die notwendigen Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Dritte,
Modelle sowie spezifisch zur gehörigen Auftragserfüllung benötigte Ausrüstung, welche durch RLM gemietet werden muss, allfällige Mietkosten für
ein Studio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten und Spesen. All diese dem Kunden in der Abschlussrechnung ausgewiesenen Kosten sind
vollumfänglich vom Kunden zu begleichen.
5.5 Das Honorar sowie allfällige Kosten und Auslagen sind vom Kunden RLM in voller Höhe auch dann zu bezahlen, wenn das in Auftrag gegebene
Erzeugnis vom Kunden nicht verwendet wird.
5.6 Für den Fall, dass der Kunde mit dem Resultat des Erzeugnisses infolge Nichtgefallens nicht zufrieden ist, besteht kein Anspruch auf Minderung
des vereinbarten Honorars. Offensichtliche Qualitätsmängel bleiben in begründeten Fällen vorbehalten und führen zu einer angepassten Honorarsenkung.
Solch vom Kunden geltend gemachte Qualitätsmängel sind hinreichend zu kennzeichnen und der Mangel muss die direkte Folge eines
von RLM zu verantwortenden Umstands sein.
EU-ERGÄNZUNG:
5.7 Bei EU-Verbrauchern ist eine Zahlungspflicht für nicht verwendete Erzeugnisse (Ziff. 5.5) eingeschränkt zulässig; sie muss den Grundsätzen
der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln (93/13/EWG) entsprechen.
5.8 Sofern der Vertrag online zustande kommt und der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in der EU ist, steht ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht
nach der Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) zu. RLM weist hiermit auf Folgendes hin:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn RLM mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Kunde bestätigt vor Arbeitsbeginn ausdrücklich, dass er den Verlust des Widerrufsrechts kennt.
6 Archivierung
RLM ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht zur Archivierung von Arbeitserzeugnissen und Arbeitsunterlagen verpflichtet. Allfällige
Archivierungen wesentlicher Erzeugnisse und Unterlagen erfolgen auf Risiko des Kunden. Die maximale Archivierungszeit beträgt mangels
anderweitiger Verabredung mit dem Kunden fünf Jahre. Sich aus der Archivierung allenfalls ergebende ungewöhnliche Kosten, sind im vollen Umfang
vom Kunden zu tragen.
EU-ERGÄNZUNG:
6.1 Bei personenbezogenen Daten gelten zwingend die Aufbewahrungs- und Löschvorschriften der DSGVO (Art. 5, 17). Archivierung erfolgt
nur auf rechtlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Kunden.
7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Individualvertrages mit dem Kunden unwirksam sein oder sich durch Auslegung eine Lücke
ergeben, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, wenn die Parteien bei objektiver Beurteilung den Vertrag auch
ohne die unwirksame Bestimmung geschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung vereinbart werden, welche, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wäre dieser
Punkt bei der Abfassung derart bedacht gewesen.
EU-ERGÄNZUNG:
7.1 Für Verträge mit Verbrauchern in EU-Mitgliedstaaten gilt: Unwirksame Klauseln werden durch die jeweils verbraucherfreundlichste gesetzliche
EU-Regelung ersetzt; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (EuGH-Rechtsprechung zu Klauselrichtlinie
93/13/EWG).
8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz von RLM; dies findet auch Anwendung bei Lieferungen ins Ausland.
8.2 Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
8.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen RLM und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.
EU-ERGÄNZUNG:
8.4 Für Verträge mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU gilt: Der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz von RLM gilt nicht. Zuständig sind
die Gerichte am Wohnsitz des EU-Verbrauchers gemäss EU-Verordnung 1215/2012 (Brüssel-Ia).
8.5 Die Rechtswahl „ausschliesslich Schweizer Recht“ (Ziff. 8.3) gilt gegenüber EU-Verbrauchern nur eingeschränkt: Zwingende Verbraucherschutzrechte
des jeweiligen EU-Mitgliedstaats bleiben gemäss Art. 6 der Rom-I-Verordnung (593/2008) unberührt.
Formulierung eines Widerrufrechts in den AGB:
Widerrufsrecht für im Webshop erworbene Produkte:
1. Grundsatz
Kunden mit Sitz in der Europäischen Union / EWR haben gemäss den einschlägigen Verbraucherschutzbestimmungen (insbesondere der Richtlinie
2011/83/EU) das Recht, einen abgeschlossenen Kaufvertrag mit einem innerhalb der EU / EWR domizilierten Webshop innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Für in einem ausserhalb der EU / EWR domizilierten Webshop gilt dieses gesetzliche EU-Widerrufsrecht nicht automatisch.
Der Anbieter (RLM) gewährt jedoch nachfolgend ein vertragliches Rücktrittsrecht, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.
2. Vertragliches Rücktrittsrecht für Schweizer Kunden
RLM gewährt ihren Schweizer Kunden das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen, sofern das Produkt
ungelassen, unbenutzt und vollständig (inkl. Zubehör, Verpackung und Dokumentation) zurückgesendet wird. Dieses vertragliche Rücktrittsrecht
besteht freiwillig und kann vom RLM jederzeit angepasst werden; es berührt gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht.
3. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union räumt RLM ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Dieses vertragliche
Widerrufsrecht erfolgt freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und kann von RLM jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, angepasst
oder aufgehoben werden. Das vertragliche Widerrufsrecht gilt somit nur in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Webshop publizierten
Fassung und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Gewährung derselben Bedingungen.
4. Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht – sowohl das gesetzlich vorgesehene (EU) als auch das freiwillige (Schweiz) – besteht nicht bei folgenden Produkten:
o Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind;
o Versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern ihre
Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
o Digitale Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden, sofern der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit
der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
Ausübung des Widerrufsrechts
Der Widerruf ist durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post an die im Impressum angegebene Adresse zu richten (RLM Rolfland Marotta
GmbH, Werkstrasse 10, 9444 Diepoldsau / info@rolflandmarotta.swiss).
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
5. Rücksendung der Ware
Nach Erklärung des Widerrufs hat der Kunde die Ware unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Die Kosten der
Rücksendung trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. RLM kann einen Wertersatz für allfällige Verschlechterungen
der Ware verlangen.
6. Rückerstattung
Nach Eingang und Prüfung der retournierten Ware erstattet RLM alle Zahlungen, einschliesslich der ursprünglichen Lieferkosten (ausgenommen
Zusatzkosten aufgrund einer anderen als der Standardlieferung), innerhalb von 14 Tagen zurück. RLM kann die Rückzahlung verweigern, bis die
Ware wieder eingegangen ist oder ein Nachweis der Rücksendung vorliegt.
7. Beziehung zur Datenschutzbestimmung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Widerrufen erfolgt im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung der Schweiz
(DSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Widerrufs, der Rückerstattung und
zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Rolfland Marotta GmbH
Werkstrasse 10
9444 Diepoldsau
01. Dezember 2025
